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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Liefer- und Zahlungsbedingungen
  1. Wir gewähren folgende Rabatte: 5 % Volumenrabatt ab EUR 500,- Netto-Warenwert; 7 % Volumenrabatt ab EUR 1.500- Warenwert; 10 % Volumenrabatt ab EUR 3.000,- Netto-Warenwert; 5 % Abholrabatt ab EUR 250- Netto-Warenwert. Ausgenommen hiervon sind Maschinen, Werkzeuge, CAD-Programmen, Sonderanfertigungen sowie Biege-, Walz- und Lohnarbeiten.
  2. Bei Bestellung ab EUR 100- und max. Länge bis 1,5 mtr. (Zuschlag bei Längen bis 2,5 mtr.) Lieferung frei Haus. Zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 3 % Skonto oder 30 Tage netto. Bei Erstbestellungen und Lohnarbeiten sowie bei Bestellungen bis zu einem Warenwert bis EUR 100- erfolgt der Versand per Nachnahme (zuzüglich Nachnahmegebühr) oder gegen Vorauskasse (abzüglich 3 % Vertrauensbonus), zuzüglich Verpackungskosten. Zahlungsmeise bei Bestellungen bitte schriftlich vermerken! Vorauskasse-Zahlungen können vorab versendet werden, mit von der Bank abgestempelten Überweisungsauftrag, („Überweisung ausgeführt") abzüglich 3 % Skonto und 3 % Vertrauensbonus. Bis EUR 100- berechnen wir anteilige UPS-Kosten von EUR 4,10 und eine Nachnahmegebühr von EUR 4,10. Bei Bestellung ab EUR 1.500-gegen 50 % Vorauskasse abzüglich 3 % Vertrauensbonus sowie 3 % Skonto.
  3. Lieferungen ins Ausland erfolgen per Vorauskasse ab Werk, ausschließlich Verpackung. 3 % Skonto und 3 % Vertrauensbonus.
  4. Vorbehaltlich einer Vereinbarung nach § 2 (1) erfolg bei schriftlicher Bestellung bis 11:00 Uhr mit dem Vermerk „UPS EILEXPRESS" die Lieferung im Laufe des nächsten Arbeitstages (unfrei zuzüglich Verpackung) bei max. Länge bis 1,5 m. Auch Samstagszustellung gegen Aufpreis möglich.
  5. Bei Versand per Spedition und unter einem Netto-Warenwert von EUR 250,- und unter 100 kg Versandgewicht bieten wir eine Versandpauschale von EUR 50,- an. Die Lieferung erfolgt dann "FREI HAUS". Ab 2,50 m Länge und Netto-Warenwert ab EUR 250- frei Haus. Sperrgutsendungen ab 3 m zuzüglich Verpackung.
  6. Biege- und Walzarbeiten, sowie alle Sonderanfertigungen und Maschinen müssen bei Abholung bar oder mit Scheck bezahlt werden. Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Auslieferung ab Werk unfrei. Auf Wunsch bieten wir eine Versandkostenpauschale von EUR 50- bis 100 kg Versandgewicht an. Die Lieferung erfolgt dann „Frei Haus".
  7. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, mit deren Erscheinen alle vorigen Preislisten ihre Gültigkeit verlieren. Durch handwerkliche Fertigung unserer Artikel müssen wir uns geringe Maß- und Gewichtsabweichungen vorbehalten. Für Druckfehler übernehmen wir keine Verantwortung. Zwischenverkauf ist vorbehalten.

§ 2 Lieferzeiten, Verzug
  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Erfolgt die Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Liefertermine oder -fristen aufgrund höherer Gewalt, z. B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder sonstiger Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, wie behördliche Anordnungen oder die nicht rechtzeitige Erteilung behördlicher Genehmigungen, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt auch, sofern die vorgenannten Umstände bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, und hierdurch die Fristen nicht eingehalten werden können.
  3. Wenn der durch uns nicht zu vertretende Umstand zu einer Verzögerung der Liefertermine und -fristen um mehr als drei Monate führt, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurück zu treten.
  4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung, sofern der Kunde glaubhaft macht, dass ihm durch den Verzug ein Schaden entstanden ist.
  5. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.
  6. Zu Teillieferungen und -leistungen sind wir jederzeit berechtigt.
  7. Werden Versand oder Zustellung der Liefergegenstände auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Versandbereitschaft verzögert, so können wir für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der jeweiligen Liefergegenstände zuzüglich Mehrwertsteuer berechnen, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.

§ 3 Gewährleistung und Haftung
  1. Wir übernehmen gegenüber dem Kunden für die Liefergegenstände nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Gewährleistung dafür, dass die Liefergegenstände frei von Sachmängeln sind.
  2. Die Verjährungsfrist für Sachmängel und sonstige Schadensersatzansprüche beträgt 12 Monate nach Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, z. B. gemäß§479 Abs. 1 BGB oder nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns und bei arglistigen Verschweigen eines Mangels durch uns. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
  3. Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung. Konnte der Kunde die Mängel trotz sorgfältiger Prüfung nach Lieferung nicht entdecken, so hat er die Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  4. Wir werden innerhalb der Verjährungsfrist unentgeltlich nach eigener Wahl die Liefergegenstände oder Teile derselben nachbessern oder neu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, welche nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, welche wir nicht zu vertreten haben. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Kunde unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt. Werden vom Kunden oder von dritter Seite unsachgemäßÄnderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen keine Gewährleistungsansprüche.
  6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
  7. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit diese Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferhort verbracht wurde, es sei denn, dies entsprach seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt auch für den gegen den Kunden von seinem Abnehmer nach §478 Abs. 2 BGB geltend gemachten Aufwendungsersatz.
  8. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns nach §478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungs-Ansprüche hinaus gehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  9. Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch EUR 25.000-, begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
  10. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Vereinbarungen nicht verbunden.
  11. Der Verkauf von gebrauchten Gegenständen erfolgt ohne jede Gewährleistung.

§ 4 Verzug, Aufrechnung
  1. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren Schaden nachweisen, sofern der Kunde Kaufmann ist und es sich auf beiden Seiten um ein Handelsgeschäft handelt.

§5 Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns gegen den Kunden aus jedem Rechtsgrund zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen freigeben,  soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware verbleibt in unserem Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von uns unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit der Käufer Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Darmstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Steuernummer: 008/321/30246  USt.ID Nr. DE 246301514

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